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27.11.2015 07:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: News

Zuschußförderung für einbruchsichernde Maßnahmen

Seit dem 19.11.15 fördert die KfW auch einbruchsichernde Maßnahmen mit einem Zuschuß bis zu 1500,-€


Das Wichtigste in Kürze

  • bis 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung/Einbruchschutz
  • bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit ausschließlich für Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • für private Eigentümer, die Wohnraum umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen
  • Für Vermieter oder Mieter mit Genehmigung des Hauseigentümers
  • flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen)
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme)
  • Einbau von Türspionen
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bewegungsmelder, Beleuchtung)

Lassen Sie sich von den vielfältigen technischen Möglichkeiten im Hause Zinn Bauelemente beraten.
Als RAL zertifiziertes Unternehmen sichern wir Ihnen zu, dass Sie sich immer in Sachen Sicherheit und Einbruchschutz auf den neuen Stand befinden.


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